Steuersparprodukt für GmbHs und Verbesserung der Eigenkapitalstruktur

by Wolfgang Bartholner

Ich bin vor kurzem auf ein Produkt gestoßen, das meine Aufmerksamkeit als Unternehmensberater sofort auf sich zog, denn es versprach, GmbHs zu Steuerersparnissen zu verhelfen und die Eigenkapitalstruktur zu stärken. Welcher Unternehmer möchte das nicht? Gewinne zu steuern und überhaupt Steuern zu optimieren – und das natürlich völlig legal.

 

Also war Recherchearbeit angesagt, um das Produkt genauer unter die Lupe zu nehmen. Es stellte sich heraus, dass es kleine Einschränkungen gibt und nicht jede GmbH davon profitieren kann, doch bei genauerem Hinsehen waren die Einschränkungen gar nicht so groß, denn es muss sich um eine österreichische GmbH handeln, Eigentümer muss eine oder mehrere physische Personen sein und es wäre gut (keine zwingende Voraussetzung), wenn die GmbH Gewinne schreibt. Damit scheiden eigentlich nur jene GmbHs aus, die in große Konzernstrukturen gehören oder ausschließlich juristische Personen als Eigentümer haben.

Inhaltlich wurden sämtliche Ankündigungen erfüllt. Sowohl die Steuersparkomponente (KÖSt sowie KESt) wurde voll erfüllt, hohe Skalierbarkeit des Produkts macht es für alle Größenklassen von GmbHs interessant und bei der Eigenkapitalbildung wird der Kapitalmarkt eingebunden. Auch hier kann man die Risiko- und damit Ertragsfreudigkeit flexibel bestimmen. Ja man kann sogar monatlich den Risikomix verändern und sich je nach Performance der Kapitalmärkte neu aufstellen. Das gilt sowohl für das angesparte Kapital als auch für die laufenden Einzahlungen. Bestechend ist hier durch den Wegfall der KESt auch der Zinseszinseffekt, da die Erträge nicht um 27,5% vermindert werden und das volle Kapital veranlagt wird. Was mich überrascht hat ist, dass dieser Wechsel spesenfrei passiert. Es gibt im Produkt auch keine Ausgabeaufschläge oder Depotgebühren oder Kapitalertragssteuer. Lediglich eine fixe, gedeckelte Kontoführungsgebühr pro Jahr von € 120, -unabhängig von der Größe der Veranlagung.

Interessant ist auch eine Absicherungskomponente, wenn mehrere Eigentümer oder Gesellschafter an Bord sind. Fast alle Gesellschaftsverträge sichern im Ablebensfall den anderen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht zu. Auch werden die Ansprüche der Erben genauer definiert. In der Praxis scheitert das aber oft an der knappen Liquidität. Auch hier bietet das Produkt eine Lösung an und zwar vom ersten Tag weg. Man muss also nicht warten, bis „genug“ Kapital vorhanden ist.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Versicherungsprodukten, wo meistens eine regelmäßige, langfristige Einzahlung erfolgen muss, kann man hier auch Kapital wieder abziehen. Das ist praktisch, wenn die GmbH größere Investitionen tätigen oder einfach Verlustjahre ausgleichen oder abfedern will. Andererseits sind auch Zusatzzahlungen möglich, wenn es z.B. ein besonders gutes Jahresergebnis gab.

Geht der Gesellschafter-Geschäftsführer dann in Pension, gibt es dank der Leistungszusage verschiedene begünstigte Möglichkeiten, den bis dahin angesammelten Betrag ins Privatvermögen zu transferieren und damit die Pensionslücke zu schließen. Man kann aber auch das Produkt nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres weiter in der Veranlagung belassen, wenngleich dann keine weiteren Einzahlungen möglich sind. Ist aber kein großes Problem, da zum Genießen der Pension sowieso Entnahmen wahrscheinlicher sind.

Mein Fazit aus der Sicht des Unternehmensberaters: Pflicht für alle GmbHs, die wirklich Steuern sparen wollen und gleichzeitig die Eigenkapitalstruktur kräftigen und das Finanzergebnis ausbauen möchten! Da ich als unabhängiger Unternehmensberater keine Werbung für einzelne Produkte mache, werde ich hier an dieser Stelle auch keine Namen veröffentlichen (weder vom Produkt noch vom Unternehmen). Wer aber interessiert ist, kann gerne Kontakt mit mir aufnehmen (Mailto: wolfgang.bartholner@wb-bc.at)