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Spesenrichtlinie

1. Honorarsätze

Die Honorarsätze werden jeweils vertraglich festgelegt.

2. Verrechnung, Indexanpassung

Die Verrechnung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung bei Engagements kürzer als ein Monat, sonst jeweils zu Monatsende entsprechend der erbrachten Leistung. Bei längerfristigen Projekten gilt eine halbjährliche Indexanpassung des Stundensatzes auf Basis des österreichischen VPI'2005  gemessen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (Basis Mai 2006: 101,6).

3. Zahlungsziel

Fälligkeit der Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt netto ohne Abzüge. Bei Überschreitung dieses Zahlungszieles gelangen Verzugszinsen in der Höhe von 0,25% des aushaftenden Betrages pro angefangener, überschrittener Woche zur Verrechnung.

4. Zuschläge

Bei Erbringung der Leistung außerhalb der Normalarbeitszeit (zwischen 8h und 18h) auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers gelangen folgende Zuschläge zur Verrechnung:

zwischen 18h und 22h: 30%
zwischen 22h und 6h: 60%
zwischen 6h und 8h: 30%
an Samstag, Sonn- und Feiertagen: 60%

5. Nebenkosten

Nebenkosten sind Aufwendungen, die bei Durchführung des Auftrages entstehen, und neben dem Honorar vom Auftraggeber zu tragen sind. Dazu zählen besonders:

    5.1 Reisekosten

    Für Reisen im Inland wird verrechnet (soweit zutreffend):

    • Taxikosten gegen Beleg
    • Leihwagen gegen Beleg
    • das amtliche Kilometergeld, derzeit € 0,38
    • ein Taggeld entsprechend der Gebührensstufe 5 in der jeweils gültigen Höhe, derzeit € 26,40
    • Hotelkosten entsprechend dem echten Aufwand
    • für Bahnreisen gilt die Verrechnung erster Klasse bzw. Schlafwagen bei Nachtreisen
    • für Flugreisen gilt die Verrechnung Economy Class
    • für Reisezeiten der halbe jeweils zutreffende Stundensatz

    Für Reisen im bzw. in das Ausland wird verrechnet (soweit zutreffend):

    • Taxikosten gegen Beleg
    • Leihwagen gegen Beleg
    • das amtliche Kilometergeld, derzeit  € 0,38
    • für Bahnreisen gilt die Verrechnung erster Klasse bzw. Schlafwagen bei Nachtreisen
    • die amtlichen Taggeldsätze, Hotelkosten entsprechend dem echten Aufwand
    • für Flugreisen gilt die Verrechnung Business Class
    • für Reisezeiten der halbe jeweils zutreffende Stundensatz

    5.2 Materialaufwand

    Materialaufwand wird nach Aufwand berechnet, dazu zählen besonders:

    • Beschaffung notwendiger Unterlagen (Literatur, Gesetzestexte, etc.)
    • Moderationshilfsmittel
    • Kopien
    • Drucksorten

    5.3 Gebühren

    Allfällig anfallende Gebühren, Kosten für Stempelmarken etc. werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet.

6. Sonderkosten

Leistungen, die über den üblichen Umfang der Unternehmensberatung hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt:

    6.1 Vorarbeiten

    Beschaffung von Unterlagen für die Erfüllung der Aufgabe, oder deren Beschaffung durch Dritte, soweit diese Unterlagen nicht vom Auftraggeber beigestellt werden.

    6.2 Sonderaufgaben

    Arbeiten in Sonderfachgebieten, Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers gegenüber Dritten, z. B. bei Streitigkeiten, oder die Beschaffung dieser Leistung durch Dritte.

    6.3 Leistungen nach Erfüllung

    Leistungen nach der Erfüllung der Aufgabenstellung des Auftraggebers, wie z. B. Erfolgskontrolle.

    6.4 Drittleistungen

    Kosten anderer zur Erfüllung des Auftrages notwendigerweise beizuziehender Fachleute, sofern die Beauftragung nicht direkt durch den Auftraggeber erfolgt.

    Erfolgt die Abrechnung der Sonderleistungen Dritter durch wb-bc Business Consulting und Beteiligungs GmbH, so erfolgt ein Verwaltungsaufschlag von 20%.

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